Designrecht

Gewerblicher Rechtsschutz

Rechtsgebiete

Designrecht

Damit wird die Gestaltung eines Produktes geschützt: Durch die Anmeldung und Eintragung beim zuständigen Amt können sich Unternehmen ein Design zu eigen machen – wir helfen Ihnen.

Ein Design dient dem Schutz von Form- und Farbgestaltungen, seien sie kunsthandwerklichen, künstlerischen oder industriellen Ursprungs.

Anders als beim Urheberrecht entsteht der Designschutz zumeist nicht „automatisch“ mit der Erschaffung eines Werks, sondern durch Anmeldung und Eintragung bei der zuständigen Behörde.

Design löst Gefühle aus und hilft darum bei der Positionierung eines Produktes am Markt.

Dies gilt für einfache Konsumgüter wie Kugelschreiber und Taschen genauso wie für komplexe Erzeugnisse wie Kraftfahrzeugteile, Druckmaschinen oder ganze Produktionsanlagen.

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Dr. Alfred N. Klinger

Rechtsanwalt – European Trademark and Design Attorney