Markenrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
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Markenrecht
Zum Schutz eines Kennzeichens für Waren oder Dienstleistungen: Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie in Sachen Marken.


Die Marke dient dem Schutz einer bestimmten Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen.
Grundsätzlich können alle grafisch darstellbaren Zeichen als Marke geschützt werden, sofern sie der Unterscheidung der eigenen Waren oder Dienstleistungen von denjenigen der Konkurrenz dienen (z. B. der Produktname als Wortmarke oder das Firmenlogo als Bildmarke).
Darüber hinaus gibt es weitere Markenformen wie bspw. dreidimensionale Marken und Klangmarken.
Damit ein Kennzeichen als Marke eingetragen wird, muss es unterscheidungskräftig sein, d.h. es darf für die gewünschten Waren und Dienstleistungen weder unmittelbar beschreibend oder ein allgemein freihaltebedürftiger Begriff sein.
Die Schutzdauer einer Marke beträgt 10 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden.
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Rechtsanwalt – European Trademark and Design Attorney
