Rechtsverletzungen – Abmahnungen
Verletzung des Marken-, Design- oder Wettbewerbsrechts
Sie haben eine Abmahnung erhalten
Sie haben eine Abmahnung erhalten oder werden aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben?
Sind Sie unsicher, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt?
Fragen Sie sich, ob die zu erstattenden Abmahnkosten der Gegenseite gerechtfertigt sind?
Lohnt es sich einen Rechtsanwalt einzuschalten?
Bei einer möglichen Verletzung des Markenrechts, Designrechts oder Wettbewerbsrechts ist die Abmahnung ein rechtliches Instrument, den potenziellen Verletzer zu einer Unterlassung zu bewegen. Zeitgleich werden meist Auskunfts- und Schadensersatzansprüche sowie Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht.
Jetzt heißt es einerseits Ruhe bewahren und andererseits zeitnah anwaltlichen Rat einzuholen. Denn sowohl eine übereilte Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch eine völlige Untätigkeit kann zu erheblichen rechtlichen Folgen führen.


Zeitnah anwaltlichen Rat einholen
Klinger & Kollegen haben jahrzehntelange Erfahrung in streitigen Auseinandersetzungen im IP-Bereich. Zum einen gehen wir für unsere Mandanten gegen Verletzungen ihrer Kennzeichenrechte vor. Zum anderen vertreten wir unsere Mandanten selbstverständlich auch bei Abmahnungen Dritter. Wir kennen daher beide Seiten und sind mit möglichen Taktiken und Lösungsansätzen bestens vertraut.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist dies kein Grund zur Panik. Eine übereilte Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung kann gerade in der heutigen Zeit des Internets und der sozialen Medien dazu führen, dass Sie der abgegebenen Unterlassungsverpflichtung im rechtlichen Sinne nicht ausreichend nachkommen und die Gegenseite die Vertragsstrafe geltend macht, ohne dass Sie sich einer Schuld bewusst sind. Auf der anderen Seite kann Untätigkeit dazu führen, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirkt, ohne dass Sie dem Gericht Ihre Gegenargumente vortragen können.
Aus diesen Gründen empfehlen wir, zeitnah einen auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Klinger & Kollegen steht Ihnen in dieser schwierigen Phase gerne beratend zur Seite. Zunächst prüfen wir die Rechtmäßigkeit einer etwaigen Abmahnung und loten mögliche Einigungsmöglichkeiten aus.
Wenn wir eine Abmahnung für nicht gerechtfertigt halten, ist es sinnvoll, bei den Gerichten eine sogenannte Schutzschrift mit den Gegenargumenten zu hinterlegen, welche bei einem etwaigen Antrag auf einstweilige Verfügung des Abmahnenden berücksichtigt werden müssen. Dies führt dazu, dass der Antrag auf einstweilige Verfügung im Ergebnis entweder abgelehnt, oder vor einer Entscheidung zumindest eine mündliche Verhandlung anberaumt wird.
Kommen wir jedoch zu dem Schluss, dass die Abgabe einer – möglicherweise modifizierten – strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Vermeidung einer einstweiligen Verfügung sinnvoll ist, kann häufig mit der Gegenseite noch hinsichtlich des Umfangs der Unterlassungserklärung sowie in Bezug auf die Nebenansprüche wie Auskunft, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten verhandelt werden. Wird eine Unterlassungserklärung abgegeben, informieren wir Sie ausführlich darüber, welche Handlungen zu befolgen sind, um der Unterlassungserklärung im rechtlichen Sinne zu entsprechen und die Zahlung einer Vertragsstrafe zu vermeiden.
Wie verhalte ich mich richtig?
1. Schritt
Ruhe bewahren und nicht unüberlegt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen.
2. Schritt
Senden Sie uns das Abmahnschreiben zu und schildern Sie uns Ihre Sicht der Sachlage.
3. Schritt
Bei Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung befolgen Sie unsere Handelsempfehlungen, insbesondere wenn es um Löschungen und Löschungsanträge im Internet und den sozialen Medien geht.
4. Schritt
Lassen Sie künftig von Ihnen verwendete Produkt- und Firmennamen vor Benutzung überprüfen und schützen Sie Ihre Kennzeichenrechte bevor es Dritte tun.