Wettbewerbsrecht

Gewerblicher Rechtsschutz

Rechtsgebiete

Wettbewerbsrecht

Gegen unlauteren Wettbewerb: Wir beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Wettbewerbsrechts – insbesondere zu Fragen der Rufausbeutung und zu irreführender Werbung.

Das Wettbewerbsrecht schützt Wettbewerber, Verbraucher sowie sonstige Marktteilnehmer vor einem unlauteren Verhalten.

Im Zusammenhang mit dem gewerblichen Rechtsschutz ist es von großer praktischer Bedeutung, dass dem Erfinder oder Urheber eines Erzeugnisses unter gewissen Umständen ein Schutz gegen die Nachahmung seines Erzeugnisses durch Dritte, der so genannte ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz, gewährt wird.

Dies gilt selbst dann, wenn das betreffende Erzeugnis nicht oder nicht mehr durch ein Sonderschutzrecht wie ein Patent, ein Gebrauchsmuster oder ein Design geschützt ist.

Dabei ist allerdings das Prinzip der Nachahmungsfreiheit zu berücksichtigen. Demnach liegt ein unlauteres Verhalten nur dann vor, wenn weitere Unlauterkeitsmerkmale zu der Nachahmung hinzukommen. Dazu gehört beispielsweise die Rufausnutzung.

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Dr. Alfred N. Klinger

Rechtsanwalt – European Trademark and Design Attorney